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Jugendschutz >> Ausweiskontrollen !!

.. nicht sein kann, was nicht sein darf

Darüber braucht man ja nicht diskutieren. Ihr Alle habt ja die Probleme über das sg. "Komasaufen" in den Medien vor einigen Jahren mitbekommen. "Komasaufen" - sowieso für mich das Unwort schlechthin, das sich so  ein Medienheini  ausgedacht hat.   Ich, für meinen Teil,  kann nur sagen, daß sich  kaum  Jemand  bewußt ins Koma säuft, aber lassen wir den Journalisten ihre Fantasie. Man hat's ja auch am ORF Beitrag vom Apollon gemerkt. Dazu ist ja nur zu sagen, daß, seit es die Disco gibt, also seit 40 Jahren,  kein einziges  mal  der Notarzt wegen eines Betrunkenen benötigt wurde. 

Daher gilt, um dem Gesetz gerecht zu werden, Folgendes:

Aufgrund des des aktuellen Jugendschutzgesetzes wird das Mindestalter für Besucher der Discothek mit 16 Jahren festgesetzt. Dies gilt auch wenn ev. unter 16jährige mit Begleitung die Disco besuchen.  Ausweise sind auf Wunsch vorzuzeigen. Schülerausweise (da leider des Öfteren gefälscht) gelten nur in Verbindung mit der E-Card. Wir sind weiters vom Gesetz her (neue Gewerbeordnung) verpflichtet Ausweise zu kontrollieren !! Daher Ausweise immer, auch wenn du Stammgast bist, dabei haben. Bei möglichen Kontrollen durch die Exekutive könnten nämlich Probleme für dich und für uns entstehen.

Wir bitten um Verständnis !

D

Schülerausweise (auch solche in Scheckkartenformat) werden in Zukunft NUR mehr in Verbindung mit der E-Card anerkannt. Wir mussten leider feststellen, dass auch jene im Scheckkartenformat gefälscht wurden.

iscoApollon