Thomas
Datum: 24.01.2008 14:27:33
Das Thema Komasaufen wird in den Medien gar nicht mehr so heiß diskutiert. Um dieser Altersgruppe Alkohol schwerer zugängig zu machen hat auch die kleine Disco in Großreinprechts richtig reagiert, oder reagieren müssen (Jugendschutzgesetz).
Konkret ist es also verboten unter 16jährige in die Disco zu lassen, das aber nicht zutrifft! Persönlich kann ich 5 Personen nennen, die regelmäßig (schon seit 14 J.) diese Disco mit gefälschten Ausweisen besuchen. Mein Vorschlag wäre mit Schülerausweis und E-Card zu kontrollieren, da das kein beträchtlicher Mehraufwand ist und erheblich zum Disco - Klima beitragen würde.
DiscoApollon antwortet: Unsere Security ist angewiesen genau dies zu tun !! Leider wird es aber immer wieder Welche geben, die sich irgendwie reinschummeln. Wir bemühen uns aber dies zu verhindern. Sollte es dazu Probleme geben, behalten wir uns rechtliche Schritte gegen die SecurityAgentur vor.
Lt. Jugendschutzgesetz darf man bereits ab dem 15. Lebensjahr Discos bis 22.00 und in Begleitung eines Erziehungsberechtigten bis 24.00 besuchen. Es ist also NICHT verboten unter 16jährige in die Disco zu lassen, sondern NUR der Alkoholausschank an diese Personen ist verboten. Um aber nicht in Teufels Küche zu kommen, haben wir daher das Eintrittsalter auf 16 festgelegt. Trotzdem Danke für deine Info. HP









